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Arbeiten im Ausland I: Stellenangebote in Holland

29.11.2005: Für Deutsche sind Auslandsjobs in Holland besonders attraktiv. Gesucht werden vor allem Mitarbeiter im Hotel- und Gaststätten- gewerbe, in der Bauindustrie, im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich.

Arbeiten im Ausland I: Stellenangebote in Holland

Arbeiten im Ausland: Holland

Aktuelle Jobs in Holland
Allgemeine Voraussetzungen
Aufenthaltserlaubnis
Arbeitssuche/-vertrag
Führerschein
Auto
Arbeitsmarkt
Links

Aktuelle Jobs in Holland
Als Nachbarstaat Deutschlands ist die Arbeitsaufnahme für Grenzpendler besonders attraktiv. Gesucht wird vor allem im Hotel- und Gaststättengewerber, in der Bauindustrie, im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich. Gefragt sind besonders hochqualifizierte Arbeitskräfte sowie Hochschulabsolventen.

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Allgemeine Voraussetzungen
Wer sich in Holland länger aufhalten möchte, muss unbedingt:
- einen gültigen Reisepass besitzen;
- eine Krankenkostenversicherung abschließen (bei einer Aufenthaltsdauer von über sechs Monaten).

Aufenthaltserlaubnis

Bürger eines EWR-Mitgliedstaates sind verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen bei der örtlichen Ausländerpolizei zu melden, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Diese Genehmigung wird Ihnen erteilt, wenn Sie Staatsangehöriger bzw. Staatsangehörige eines EWR-Staates sind. Zum EWR, dem Europäischen Wirtschaftsraum, gehören alle EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Bürger eines EWR-Mitgliedstaates, die in Holland arbeiten und über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen, sind hinsichtlich Gehalt, Arbeitsbedingungen, Zugang zu Wohnraum, Berufsausbildung, soziale Sicherheit und der Mitgliedschaft in Gewerkschaften Staatsangehörigen der Niederlande rechtlich gleichgestellt. Direkte Familienangehörige und von Ihnen abhängige Personen, wie beispielsweise Kinder, dürfen mit Ihnen ihren Wohnsitz nehmen und haben die gleichen Rechte wie Sie.

Arbeitssuche/-vertrag
Falls Sie Arbeit suchen (und noch keinen Arbeitsvertrag haben), brauchen Sie nur Ihren Pass in der Geschäftsstelle der Ausländerpolizei vorzulegen. Bei der Arbeitssuche gelten für Sie die gleichen Rechte wie für Bürger der Niederlande. Sie haben drei Monate Zeit (gerechnet nach Jahr ab dem Zeitpunkt der Registrierung), um in Holland eine Arbeit zu finden.

Wenn Sie bereits über einen (unbefristeten) Arbeitsvertrag für die Niederlande verfügen, müssen Sie außer Ihrem Pass auch den Arbeitsvertrag, zwei Passbilder (nicht maschinell erstellt), eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde und Ihre SOFI-Nummer (mit Hilfe einer SOFI-Nummer können Sie im niederländischen Steuer- und Sozialsystem identifiziert werden -> erhältlich beim örtlichen Finanzamt) mitbringen sowie die geforderte Gebühr entrichten. In bestimmten Städten, wie beispielsweise in Amsterdam, benötigen Sie eine Bescheinigung über einen ständigen Wohnsitz. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag werden sie eventuell aufgefordert, sich zur Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung nochmals bei der Ausländerpolizei zu melden (und die erforderliche Gebühr zu zahlen).

Bürger eines EWR-Mitgliedstaates sind berechtigt, in den Niederlanden ohne Arbeitserlaubnis zu wohnen und zu arbeiten, wenn Sie für die Dauer Ihres Aufenthalts einen Arbeitsvertrag haben. Allerdings benötigen Sie auf jeden Fall eine Aufenthaltsgenehmigung und sei es nur, um ein Konto eröffnen zu können. Bei dieser Genehmigung handelt es sich meistens um eine Magnetkarte mit Ihrem Foto.

Führerschein
Wenn Sie in die Niederlande umziehen, müssen Sie innerhalb eines Jahres nach Ihrem Umzug Ih-ren Führerschein in einen niederländischen Führerschein umtauschen. Selbst wenn Sie im Besitz eines rosafarbenen EU-Führerscheins sind, ist dieser umzutauschen. Auch nach Ablauf des ersten Jahres ist der Umtausch des Führerscheins noch möglich, allerdings sind dann weitere Angaben erforderlich, wie beispielsweise ein ärztliches Attest. Nach 1955 geborene Lastkraftwagenfahrer müssen, um für ein niederländisches Unternehmen tätig sein zu dürfen, außer dem entsprechenden Führerschein im Besitz eines niederländischen Zeugnisses sein.

Autos
Beim Umzug in die Niederlande müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von sechs Monaten bei den örtlichen Behörden anmelden. Das Fahrzeug muss technisch abgenommen werden. Sie sind verpflichtet, in den Niederlanden alle drei Monate KFZ-Steuer zu zahlen. Da Ihr Fahrzeug ein niederländisches Kennzeichen erhalten muss, ist es zu prüfen.

Arbeitsmarkt
Die Löhne in den Niederlanden sind etwas niedriger als in Deutschland, die Arbeitsverträge werden aber in der Regel sehr flexibel gehandhabt und können sich im Hinblick auf zusätzliche soziale Leistungen des Arbeitgebers voneinander unterscheiden. So gewähren einige Betriebe ihren Mitarbeitern mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 20 Urlaubstage im Jahr. Auch Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind verhandelbar. Die Wochenarbeitszeit für eine volle Stelle liegt meist zwischen 38 und 40 Stunden.

Das Selbstbewusstsein und Selbstverständnis des „Modell Holland“ scheint dahin. Der wirtschaftliche Boom der 90er Jahre ist vorbei. Die niederländische Volkswirtschaft, die noch vor vier Jahren als Europas Klassenbeste gefeiert wurde, befindet sich in einer Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs 2002 nach Angaben des nationalen Statistikamtes (Centraal Bureau voor de Statistiek, CBS) nur noch um 0,2 Prozent und betrug 428 Milliarden Euro. Für 2003 erwartet das Zentrale Planungsbüro (Centraal Planbureau, CPB) ein Nullwachstum, für 2004 einen Zuwachs von 1,75 Prozent.

Entsprechend hat sich auch die Arbeitsmarktlage in den vergangenen drei Jahren deutlich verschlechtert. Die Zahl der Arbeitslosen wird aufgrund der schleppenden Konjunktur rasch zunehmen. Das Centraal Planbureau rechnet mit einer Arbeitslosenquote von 6,25 Prozent im Jahr 2004.

Da die Niederlande ein Nachbarstaat Deutschlands sind, ist die Arbeitsaufnahme für Grenzpendler besonders attraktiv. Gesucht wird im Hotel- und Gaststättengewerber, in der Bauindustrie, im Gesundheitswesen und im Bildungsbereich. Dabei sind hochqualifizierte Arbeitskräfte sowie Hochschulabsolventen besonders gefragt.

Links
Welche Organisationen helfen weiter? Bevor es mit dem ersehnten Auslandsjob losgehen kann, steht oftmals ein enormer bürokratischer Aufwand. Daher haben sich staatliche und private Organisationen dazu bereit erklärt, Auswanderungswilligen bei ihrer Neuorientierung zu helfen.

Internationale Arbeitsvermittlung
Die erste Adresse ist die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV). Dort wird in der Abteilung "Internationale Arbeitsvermittlung" die Suche nach einem Auslandsarbeitsplatz bearbeitet. Vermittlungen in Länder ausserhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums dürfen bis auf einige Ausnahmen sogar nur von der ZAV vorgenommen werden.

Kontakt
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)180/522 20 23
Fax: +49 (0)228 / 713 -270 -1400
E-mail: InfoHotline-Ausland@arbeitsagentur.de

Link
Internationale Arbeitsvermittlung

Weitere Informationsquellen
EURES (DE)
Niederländisches Ministerium für Arbeit und Soziales (NL)
Rechtsvorschriften zu den Arbeitsbedingungen (NL)
http://www.niederlandeweb.de/de/
niederlandenet.de - Das Online-Portal über die Niederlande und die Deutsch-Niederländischen Beziehungen (DE)


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