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Beitrag von summbienchen, geschrieben am 18.03.2009 11:54

Info-Veranstaltung

Ich fahre morgen zu einer Info-Veranstaltung. Die ist beim TÜV-Nord und es geht um einen Personenbeförderung mit Erwerb eines Busführerscheins-Kursus. Ich habe bei der ARGE nachgefragt ob ich die Reisekosten erstattet bekomme, man sagte mir, das ich wegen einer Info-Veranstaltung kein Anspruch auf RK habe. Nur wenn ich ein Vorstellungsgespräch in einer Firma hätte. Darf man als H4-Empfänger denn keine Kurse wahrnehmen, um beruflich weiter zu kommen, und nicht mal Kosten werden hier gedeckt.





Beitrag von Lucius Malfoy, geschrieben am 21.03.2009 17:03

Du darfst jederzrit Kurse wahrnehmen und auch Weiterbildungen machen. Die ARGE freut sich da immer sehr. Nur auf Geld von denen darfst du nicht hoffen. Meine Weiterbildungen und Umschulungen musste ich auf ganz komplizierten Wegen einleiten. Ich habe also geschaut in welcher öffentlichen Einrichtung es einen ähnlichen Job gibt und bin dann zur ARGE mit der Bitte um einen 1-Euro-Job. Ich habe die Begründung genannt und die Berufsrichtung und, wenn ich tatsächlich schon einen Platz in aussicht hatte, auch wo ich den Job antreten kann. Ist die einzige Art von Schulung, die von denen gesponsert wird.

Aber jetzt habe ich ja sogar eine Tätigkeit die es mir erlaubt auch Bewerbungen entgegenzunehmen. Jetzt darf ich aussortieren wer eine Stelle bekommt und wer nicht. ;-)



Beitrag von summbienchen, geschrieben am 26.11.2009 18:12

Ich bin nach länger zeit mal wieder hier.und seit des info-veranstaltung (es ging um den lkw-führerschein beim tüv) habe ich auf diesem wege über die arge nichts erreichen können.die meinen,es müßte eine vorraussetzung geben.das ist eine ausbildung zu haben.und die habe ich nicht. Nun bewerbe ich mich auf normalem wege um die 3-jährige ausbildung zum berufskraftfahrer zu machen. Es ist auch blöd,weil ich auf andere leute angewiesen bin um immer alles auszudrucken.kann mir ja keinen vernünftigen drucker mehr leisten.





Beitrag von Zukunft_Fahrschule, geschrieben am 14.12.2009 14:58

Summbienchen, die ARGE zahlt nur, wenn die Informationsveranstaltung mit einem Vorstellungsgespräch gekoppelt ist. Beim TüV bekommt man aber nur die Ausbildung. Da wir auch die beschleunigte Berufskraftfahrerqualifikation anbieten, können wir als Arbeitgeber aber gleich einen Praktikumsplatz als Berufskraftfahrer anbieten (Dauer 2 Wochen). Die Maßnahmen werden, AZWV Zertifizierung vorausgesetzt, von der Arbeitsagentur übernommen... Vorteil: schnellerer Eintritt in Vollzeit-Arbeitsverhältnisse.





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