Die Gehaltsabrechnung richtig lesen und verstehen



Deutschland steht im internationalen Vergleich relativ stabil da, bezieht man diese Aussage auf die steigenden Exporte und das hohe Beschäftigungsniveau. Was besonders für die exportierenden Unternehmen und Dienstleister gilt, lässt sich im Umkehrschluss aber leider nicht auf jeden Arbeitnehmer projizieren – in vielen Branchen stagnieren die Gehälter real seit einigen Jahren, zusätzliche Steuerbelastungen und wegfallende Steuererleichterungen sind die Regel. Umso wichtiger ist es, die regelmäßig erhaltende Gehaltsbescheinigung auf ihre Korrektheit hin zu überprüfen und nachvollziehen zu können, aufgrund welcher steuerlichen Konstellation welche Abzüge vorgenommen wurden. Wir erläutern Ihnen das Grundprinzip und geben Hilfestellungen zum richtigen Lesen der Gehaltsabrechnung.

Ein grober Überblick

Grundsätzlich ist es so, dass jeder Arbeitnehmer ein sogenanntes Grundgehalt erhält. Unabhängig von etwaigen Zusatzleistungen oder saisonal zu zahlenden Boni ist dies das Gehalt, was Ihnen laut Vertrag grundsätzlich zusteht. Vielfach setzen Unternehmen Anreize durch Bonuszahlungen, spezielle Ermäßigungen und andere geldwerten Vorteile. Vorteilhaft für Sie ist diese Konstellation dann, wenn das Grundgehalt entsprechend niedriger ausfällt und dafür erfolgs- oder leistungsabhängige Provisionen und Bonuszahlungen geleistet werden - diese unterliegen einer anderen Besteuerung, welche teilweise vom Arbeitgeber übernommen wird.

  • Das auf Ihrer Gehaltsabrechnung genannte Brutto-Gehalt wird durch Lohnsteuer gemindert. Diese fällt unterschiedlich stark aus, je nach dem welcher Steuerklasse Sie zugeordnet werden. Gemeinsam veranlagte Ehepaare beispielsweise profitieren bei stark unterschiedlichen Einkommen davon, da der größere Anteil niedriger versteuert wird. Lohnsteuer wird vom Unternehmen automatisch abgeführt und verändert sich in Abhängigkeit zum Brutto-Gehalt, da in Deutschland ein progressives Steuersystem angewandt wird.

  • Wenn Sie ein geschäftliches KFZ auch teilweise privat benutzen, wird dieser Anteil gemäß dem Fahrtenbuch als Brutto-Gehalt aufgeschlagen und am Ende als Abzug eingerechnet.

  • Kirchensteuer wird prozentual anhand der Lohnsteuer errechnet, ausgenommen der Fall, dass Sie aus der Kirche ausgetreten sind. Sie beträgt zwischen acht und neun Prozent der Lohnsteuer. Sie ist aber als Sonderausgabe bei der späteren Einkommenssteuererklärung abzugsfähig.

  • Der Solidaritätszuschlag wird entgegen weitläufiger Meinungen deutschlandweit getragen, ist als normale Steuerbelastung anzusehen. Dieser beträgt 5,5 Prozent der Lohnsteuer.

  • Anschließend übernimmt der Arbeitgeber einen Anteil für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei einem Brutto-Gehalt oberhalb der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich angepasst wird, kann ein Wechsel in die Private Krankenversicherung sinnvoll sein. Der Beitrag ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung zwar an diesem Punkt gedeckelt, kann bei jungen Arbeitnehmern aber einen vierstelligen Vorteil im Jahr bedeuten.

  • Weiterhin in Abzug gebracht werden vermögenswirksame Leistungen, die bis zu einer Höhe von 480 Euro jährlich angelegt werden. Der Staat fördert dies in der Regel über sieben Jahre, wobei das letzte Jahr grundsätzlich beitragsfrei bleibt.

Nach all diesen Abzügen entsteht ein sogenannter Auszahlungsbetrag, Ihr reales Netto-Einkommen. Diese Gehaltsabrechnungen haben bei einer Finanzierung oder dergleichen eine große Bedeutung, ebenso bei der Bemessung der Rentenpunkte, sodass sie aufbewahrt werden sollten.

Weitere, wichtige Details

Sachbezogene Bezüge, wie beispielsweise ein Jobticket, sind bis zur Höhe von 44 Euro frei von einer Versteuerung und werden beim sogenannten Steuerbrutto nicht beachtet. Zusätzlich können Freibeträge auf der Steuerkarte eingetragen sein, sodass das Steuerbrutto entsprechend geringer ausfällt. Weitere Informationen und aktuelle Nachrichten, darunter auch Praxisbeispiele und Fachartikel erhalten Sie auf unabhängigen Fachportalen im Internet.

Für Arbeitnehmer im Außendienst kann es wichtig sein, die Aufwendungen für Kost und Logis genauestens zu dokumentieren. Gesetzliche Regelungen erlauben einen steuerfreien Anteil, anderenfalls sind sie als Sachbezüge Teil des Brutto-Gehaltes. Arbeitnehmer, die im vorherigen Jahr 64 Jahre alt geworden sind, können einen Betrag bis zu 27,2 Prozent (beziehungsweise 1.292 Euro) für 2013 als sogenannten Altersentlastungsbetrag in Anspruch nehmen.