Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zum Job



Wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, arbeitslos ist oder erfolglos auf der Suche nach einer Ausbildung und seine Situation verbessern möchte, für den ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein interessant. Der von der Agentur für Arbeit ausgestellte Gutschein ermöglicht dem Antragsteller die kostenlose Nutzung von allgemeinen Maßnahmen zum (Wieder-) Eintritt in den Arbeitsmarkt.

Was ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein?

Der Aktiverungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Bescheinigung der Arbeitsagentur, dass eine arbeitssuchend gemeldete Person bestimmte Förderungskriterien erfüllt. Der Gutschein existiert in drei Varianten, dem AVGS MAT, dem AVGS MPAV und dem AVGS MAG. Diese drei Gutscheine zeichnen sich dadurch aus, dass sie unterschiedliche Förderungen ermöglichen.

- Teilnahme an einer Maßnahme eines zugelassenen Weiterbildungsträgers

  • Der AVGS MAT ermöglicht die Teilnahme an Angeboten von Weiterbildungsträgern, die eine Person bei der Verbesserung ihrer persönlichen Voraussetzungen für den Arbeitsmarkt unterstützen, z.B Älteren.
  • Der Vermittlungsgutschein unterstützt die Verbesserung der Selbstdarstellung bei Bewerbungen, bei Vorstellungsgesprächen, in bestimmten Fällen auch der Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen.
  • Auch Existenzgründer können den AVGS MAT in Anspruch nehmen. Die Agentur für Arbeit finanziert zukünftigen Selbständigen die Erweiterung ihrer Kenntnisse um Know-how für Selbständige etwa in den Bereichen Buchhaltung und Rechnungswesen.

- erfolgsbezogene Arbeitsvermittlung durch einen privaten Arbeitsvermittler

Die Agentur für Arbeit finanziert mit dem AVGS MPAV die Arbeitsvermittlung mittels als Vermittlungsträger offiziell zertifizierter Unternehmen. Mit dem Vermittlungsgutschein können auch mehrere Arbeitsvermittler gleichzeitig beauftragt werden. Vermittelt werden kann auch außerhalb Deutschlands in EU-Länder beziehungsweise Länder des europäischen Wirtschaftsraums. Die Bezahlung erfolgt nach erfolgreicher Vermittlung. Neben dem Gutschein im Original muss der Vermittler dabei eine Vermittlungs- und Beschäftigungsbestätigung des Arbeitgebers, das Antragsformular auf Auszahlung und den Nachweis seiner Zertifizierung vorlegen.

Dabei gelten folgende Regelungen:

  • das neue Arbeitsverhältnis muss versicherungspflichtig sein und mindestens 15 Wochenstunden umfassen;
  • im Arbeitsvertrag muss eine Mindestdauer von drei Monaten vereinbart sein;
  • der Arbeitsuchende darf bei dem Unternehmen während der letzten vier Jahre vor der Arbeitslosmeldung nicht länger als drei Monate
  • sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein;
  • die Höhe der Vermittlungshonorars darf 2.000 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Behinderten 2.500 Euro nicht überschreiten;
  • wenn Arbeitgeber und Vermittler wirtschaftlich und personell verbunden sind, ist eine Vergütung ausgeschlossen.

- betriebliche Maßnahme bei einem Arbeitgeber zur Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Der AVGS MAG ermöglicht die Teilnahme an einer bis zu sechswöchigen Maßnahme in einem Unternehmen, die die berufliche Eignung des Antragstellers feststellen soll. Während dieser Zeit wird das Arbeitslosengeld weiter gezahlt, außerdem werden ansonsten entstehende Kosten wie zum Beispiel Fahrkosten von der Agentur für Arbeit übernommen. Diese entscheidet auch, ob die Teilnahme sinnvoll ist.

Wer hat Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Beantragen können den AVGS folgende Personengruppen:

  • Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld I bekommen. Hier besteht eine Wartezeit von sechs Wochen Arbeitslosigkeit, eine Praxis, die eine Studie des Institut der deutschen Wirtschaft übrigens - erfolglos - kritisiert hat;
  • Arbeitssuchende, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten;
  • Erwerbsaufstocker, Berufsrückkehrer, Ausbildungssuchende und Hochschulabsolventen. Für die beiden letzten Gruppen ist speziell der AVGS MAG von Bedeutung.

Einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gibt es nicht.