Minijob - Definition, Regeln und Chancen



Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die entweder auf 520-Euro-Basis oder als kurzfristige Beschäftigung ausgeführt wird. Minijobs sind besonders für Studierende, Rentner oder Nebenjobber attraktiv, da sie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile bieten.

Was ist ein Minijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die entweder auf 520-Euro-Basis oder als kurzfristige Beschäftigung ausgeführt wird. Minijobs sind besonders für Studierende, Rentner oder Nebenjobber attraktiv, da sie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Vorteile bieten.

Rechtliche Rahmenbedingungen für einen Minijob

1. Verdienstgrenze

  • Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt bei 520 Euro (Stand: 2024).
  • In einem Jahr darf das Einkommen 6.240 Euro nicht überschreiten.

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2. Sozialversicherungspflicht

  • Minijobber sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, können sich aber befreien lassen.
  • Es besteht keine Pflicht zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.

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3. Steuern auf den Minijob?

  • Arbeitgeber zahlen eine pauschale Steuer von 2 % des Lohns.
  • Arbeitnehmer haben die Wahl zwischen Pauschalbesteuerung oder individueller Besteuerung über die Lohnsteuerkarte.

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4. Arbeitsrechtliche Bestimmungen

  • Mindestlohn gilt auch für Minijobs (aktuell 12,41 Euro/Stunde, Stand 2024).
  • Urlaubsanspruch besteht auch für Minijobber.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist gewährleistet.

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