46049 Oberhausen, Rheinland | 0 | |
Anstellung (Fest) Vollzeit | |
TERO GmbH | |
2024-05-14 | |
Jobbörse Arbeitsagentur | |
13280-P3962RRSKBTHLE28-S |
Standort: Oberhausen Anstellungsart(en): Vollzeit Seit über 30 Jahren schreiben wir Heldenstories! Möchtest du ein Teil davon werden? Trau dich und bewirb dich als Berufskraftfahrer (m/w/d) Nahverkehr. Deine Mission - Transport von Waren mithilfe von Wechselbrückenfahrzeugen (40t) - Be- und Entladung unter Beachtung von Ladungssicherungsvorschriften - Kontrolle der Ladung auf Vollzähligkeit - Prüfung der Verladedokumente und ggf. Frachtpapierabwicklung Deine Superkräfte - Abgeschlossenen Berufskraftfahrerqualifizierung - Führerschein C/CE inkl. Schlüsselzahl 95 gemäß BKrFQG - Hohes Maß an Disziplin und Flexibilität - Perspektivische Bereitschaft zu Nachteinsätzen - ADR Bescheinigung für Stückgut - Teamfähigkeit und Engagement - Gute Deutschkenntnisse Unser Versprechen an dich - Vergütung von 16 bis 17,00 pro Stunde zzgl. Zulagen & Zuschlägen - Mögliche Übernahme durch unseren Kunden - Vergünstigungen bei diversen Anbietern (FitX, Mobilfunkanbietern & Reisen) - Bis zu 30 Urlaubstage - Urlaubs- & Weihnachtsgeld - Abschlagszahlungen nach Wunsch - Digitale Abwicklung per App Hier ist die Anleitung zu deiner eigenen #Heldenstory #1: Zaubere mit deinen Superkräften deine bisherigen Erfahrungen auf ein Dokument und nenne dieses Meisterwerk Bewerbung. #2: Nutze deine telepathischen Kräfte und sende deine Bewerbung an uns. #3: Starte gemeinsam mit uns deine TERO-Heldenstory, wir freuen uns! Kontaktdaten für Stellenanzeige TERO GmbH z.Hd. Frau Nesrin Aydin Homberger Straße 25 40882 Ratingen Tel.: +49 (0)2102/5400-54 WhatsApp: +49 (0)173/5397401 E-Mail: ratingen@tero-personal.de |
16 - 17,00 Euro pro Stunde |
TERO GmbH Homberger Straße 40882 Ratingen |
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nur für eingeloggte Mitglieder | |
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* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-05-14 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.
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