86150 Augsburg, Bayern | 0 | |
Anstellung (Fest) Vollzeit | |
V.L. proZeit Personaldienstleistungen GmbH | |
2024-04-15 | |
Jobbörse Arbeitsagentur | |
10000-1192780250-S |
Aufgabengebiet: Rechnungsbearbeitung in Papierform und elektronische Rechnungsbearbeitung unter Anwendung von SAP, insbesondere Bescheinigung der rechnerischen Richtigkeit Unterstützung bei der baulichen Unterhaltung der Liegenschaften, u.a. o Entgegennahme von Störmeldungen/Reparaturbedarfen, Meldungserfassung in SAP o Unterstützung bei der Veranlassung der Maßnahmen zur Mängelbeseitigung o Auftrags-, Bestellungs- und Kostenerfassung in SAP Erfassung aller relevanten Daten und Mittelvergaben in SAP Allgemeine Bürotätigkeiten Anforderungen: Qualifikation: Abgeschlossene Ausbildung im immobilienwirtschaftlichen oder kaufmännischen Bereich Fachkompetenzen: Praktische Erfahrung bei der Instandhaltung und Sanierung von Immobilien von Vorteil Grundlegende betriebswirtschaftliche Kenntnisse Gute Anwenderkenntnisse im Bereich der IT-Standardanwendungen (MS Office) Kenntnisse in SAP oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen Wir bieten ihnen: Geregelte Arbeitszeiten Angenehmes Arbeitsklima in einem gut funktionierenden Team Attraktive Vergütung Tarifliches Urlaubs- und Weihnachtsgeld Ausführliche Einarbeitung in das neue Arbeitsumfeld Wir haben Ihr Interesse geweckt? Ihre Bewerbung können Sie uns jederzeit auf dem klassischen Wege wie E-Mail martina.heilmeier(ät)pro-zeit.de oder Post Am Alten Viehmarkt 3, 84028 Landshut - übermitteln. Gerne beraten wir Sie auch übers Telefon 0871-1425 2273 oder nehmen Ihre Bewerbung persönlich bei uns entgegen. Wir freuen uns auf Sie! Ihr proZeit-Team |
k.A. |
V.L. proZeit Personaldienstleistungen GmbH Am Alten Viehmarkt 84028 Landshut, Isar |
|
nur für eingeloggte Mitglieder | |
nur für eingeloggte Mitglieder |
* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-04-15 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.
© Bundesagentur für Arbeit, 2024
ein Service von Rekruter®, 2024