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Stellvertretende Marktleitung (w/m/d)

72461 Albstadt, Württemberg | 0
Anstellung (Fest) Teilzeit - Nachmittags
Koch Markt Tailfingen GmbH
2024-05-06
Jobbörse Arbeitsagentur
10000-1198839498-S

Stellenbeschreibung

Du bringst jeden Tag Schwung in den Handel und sorgst für zufriedene Kunden. Du hast ein gutes Verständnis für Zahlen und ein offenes Ohr. Du führst gekonnt, packen mit an und weißt Dein Team zu motivieren. Du bringst Deinen Standort, Dein Team und Dich selbst stetig voran.

Was Du bei uns bewegst:

Als stellvertretender Marktleiter unterstützt Du Deinen Marktleiter bei Themen rund um die Führung, Organisation und Motivation des gesamten Teams und vertreten ihn auch bei Abwesenheiten

In der Filiale übernimmst Du Verantwortung und packst gleichzeitig tatkräftig auf der Fläche mit an

Nicht zuletzt kümmerst Du Dich in Abstimmung mit dem Marktleiter auch um die Abwicklung der Disposition oder der Personaleinsatzplanung

Wie Du uns überzeugst:
Du verfügst über ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit Handelsschwerpunkt oder eine kaufmännische Ausbildung und Berufserfahrung im Lebensmitteleinzelhandel

Du besitzt überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft

Du überzeugst mit Durchsetzungsvermögen und Organisationstalent

Gerne konntest Du schon Erfahrung in der Personalführung sammeln

Was wir Dir bieten:
Wir legen viel Wert darauf, dass sich Dein Einstieg bei uns lohnt! Wir bieten Dir einen attraktiver Arbeitsplatz mit leistungsgerechtem Entgelt sowie überdurchschnittlichen Sozialleistungen. Wir fördern Dich und Deine Arbeit mit Fort- und Weiterbildung.

Weitere Informationen zum Stellenangebot


k.A.
Geforderte Anlagen: Lebenslauf, Zeugnisse

Kontakt-Informationen


Koch Markt Tailfingen GmbH
Alte Hauptstr.
72355 Schömberg bei Balingen
nur für eingeloggte Mitglieder
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* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-05-06 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.

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