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Einkäufer (gn) Elektroindustrie

66111 Saarbrücken | 0
Anstellung (Fest) Wochenende
I.K. Hofmann GmbH
2024-04-03
Jobbörse Arbeitsagentur
11868-12202936-S

Stellenbeschreibung

100% Remote!
Sie suchen einen Job als Einkäufer (gn) in der Elektroindustrie bei einem internationalen Konzern? Dann sind Sie auf dieser Stellenanzeige genau richtig, denn wir bieten Ihnen hervorragende berufliche Perspektiven und Konditionen.

IHRE VORTEILE:

- Anstellung in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
- 100% Remote
- Schneller und unkomplizierter Einstieg
- Übertarifliche Bezahlung
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Sonderkonditionen beim Kauf von Elektrogeräten, Sportartikeln u.v.m.
- Langfristige und wohnortnahe Arbeitsplätze
- Chance auf Übernahme durch unsere Kunden

IHRE AUFGABEN:

- Aufbauen von Lieferantendatenbanken
- Lieferantengespräche führen
- Termine überwachen und eskalieren
- Weitere unterstützende Tätigkeiten für die Einkaufsleitung

DAS BRINGEN SIE MIT:

- Abgeschlossene Ausbildung als Industriekaufmann (gn) oder vergleichbar
- Berufserfahrung im Einkauf, idealerweise in größeren Unternehmen
- Kenntnisse der gängigen Kernprozesse
- Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Gute Kenntnisse in MS-Office und SAP
- Selbständige Arbeitsweise und hohes Durchsetzungsvermögen
- Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit

IHR KONTAKT ZU HOFMANN:
Zögern Sie nicht und bewerben Sie sich noch heute unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen telefonisch unter der 0631-5348960 bzw. per E-Mail unter folgender Adresse: jobs-Kaiserslautern@hofmann.info

Wir freuen uns, bald von Ihnen zu hören!

Weitere Informationen zum Stellenangebot


40000€ Jahresgehalt

Kontakt-Informationen


I.K. Hofmann GmbH
Fackelstraße 3
67655 Kaiserslautern
nur für eingeloggte Mitglieder
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* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-04-03 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.

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