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Mehr als 20 JAHRE STELLENMARKT


Sachbearbeiterin Backoffice (m/w/d)

65549 Limburg an der Lahn | 0
Anstellung (Fest) Vollzeit
ARMON Arbeitnehmerüberlassungs- und Montage GmbH
2024-05-14
Jobbörse Arbeitsagentur
12150-12254633-S

Stellenbeschreibung

Das ARMON Experten-Team sucht Sie!
Für unseren langjährigen Kunden wir benötigen Verstärkung.

Das bieten wir Ihnen

- Stundenlohn 15,38EUR-22,00EUR
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Geregelte Arbeitszeiten
- Intensive Betreuung durch uns im familiären Umfeld
- Bei Eignung besteht die Option auf Übernahme beim Kunden

Ihr Aufgabengebiet

- Telefonakquise
- Bestandskundenbetreuung
- Allgemeine Sachbearbeitung
- Stammdatenpflege
- Büroorganisation

Fachliche und persönliche Anforderungen

- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung
- Gute Deutschkenntnisse
- Routinierter Umgang mit MS-Office
- Kommunikationsstärke
- Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Bewerbung!

Ihr ARMON Experten-Team

Unternehmensbeschreibung
Mit Herzblut, Leidenschaft & höchster Wertschätzung

Willkommen bei ARMON, Ihrem zuverlässigen und effizienten Personaldienstleister aus der Region Rhein-Mosel, Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus.
Als in zweiter Generation geführtes Familienunternehmen verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der Überlassung und Vermittlung von Fachkräften an Unternehmen unterschiedlichster Größen und Branchen.
Wir sind führend an unseren Standorten und legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung mit einem offenen und ehrlichen Umgang auf Augenhöhe mit Auftraggebern, Mitarbeitenden und Bewerberinnen und Bewerbern.

Weitere Informationen zum Stellenangebot


k.A.

Kontakt-Informationen


ARMON Arbeitnehmerüberlassungs- und Montage GmbH
Hoenbergstraße 2a
65555 Limburg an der Lahn
nur für eingeloggte Mitglieder
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* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-05-14 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.

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