76356 Weingarten (Baden) | 0 | |
Anstellung (Fest) Vollzeit | |
ARWA Personaldienstleistungen GmbH | |
2024-03-30 | |
Jobbörse Arbeitsagentur | |
14385-403-1969824-24-S |
Der Job befindet sich in Weingarten für 15,92 bis 22,55 pro Stunde. Ihr Vorteilspaket für den Job - Flexible Arbeitszeiten - Sehr gute Übernahmechancen - Übertarifliche Bezahlung - Langfristiger Einsatz im Kundenunternehmen - Prämien - Abschlagszahlungen - Betreuung Behördengänge - Betreuung vor Ort - Einkaufsbegleitung - Übernahme der Kosten für arbeitsmedizinische Untersuchungen Ihre Aufgaben - Backen, Veredelung und Verzierung von Backwaren - Zusammenstellung und Berechnung von Teigen - Reinigung von Geräten und Backstube - Planung und Organisation von Arbeitsabläufen - Herstellung von Kuchen und Gebäck - Einstellung und Überwachung des Backprozesses nach Backvorgaben Ihre persönlichen Stärken zeichnen Sie aus - Belastbarkeit - Eigeninitiative - Flexibilität - Kreativität - Kundenorientierung Ihr Profil - Bäcker/in - Backen - Bäckereitechnologie - Kalte Konditorei - Ofenarbeit (Bäckerei, Konditorei) - Roh- und Fertigmassen herstellen und verarbeiten - Berufseinsteiger Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen! Bei Fragen zum Job im Bereich Backwaren steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 07 21 / 9 84 75 - 0, oder per E-Mail karlsruhe@arwa.de von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.arwa.de unter dem Punkt Datenschutz. |
15,92 bis 22,55 |
ARWA Personaldienstleistungen GmbH Kaiserallee 76133 Karlsruhe, Baden |
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nur für eingeloggte Mitglieder | |
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* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-03-30 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.
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