63128 Dietzenbach | 0 | |
Anstellung (Fest) Vollzeit | |
Rohrer-Industrieservice GmbH | |
2024-02-01 | |
Jobbörse Arbeitsagentur | |
14617-k33251.3667-S |
Wir expandieren am Standort Dietzenbach und suchen für den Bereich Automation zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sie als Hardwareplaner / Elektrokonstrukteur (m/w/d) Sie erwartet ein familiengeführtes, international tätiges Unternehmen. An 45 Standorten arbeiten mehr als 4.000 engagierte Menschen. Reaktionsschnell, kompetent und effizient, das beschreibt unsere Mitarbeiter und die gesamte Rohrer Gruppe. Arbeitsschutz, Umweltschutz und modernstes Equipment sorgen dafür, dass wir extrem gute Arbeit leisten. Ihr zukünftiges Aufgabengebiet Erstellung der Hardware Dokumentation nach Spezifikation Auslegung und Dimensionierung von Steuerungs-, Messtechnik- und Antriebskomponenten Erstellung der technischen Dokumentation unter Berücksichtigung der gültigen Normen und Richtlinien Klärung von projektspezifischen Anforderungen mit den Kunden Ihr Profil Erfolgreich abgeschlossenes Studium oder technische Weiterbildung im Bereich Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt Automatisierungstechnik Anwendungskenntnisse des CAE-Systems EPLAN P8 Gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift Führerschein Klasse B + Wir freuen uns auch auf Ihre Bewerbung, wenn Sie die oben genannten Kriterien nicht zu 100% erfüllen+ Wir bieten Ihnen Einen unbefristeten Arbeitsvertrag Geregelte Arbeitszeiten Ein attraktives Vergütungsmodell und Sozialleistungen 30 Urlaubstage Vermögenswirksame Leistungen Persönliche Weiterbildungsmöglichkeiten Neugierig geworden? Dann bewerben Sie sich online oder per E-Mail unter jobs.dietzenbach@rohrer-grp.com Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! |
k.A. |
Rohrer-Industrieservice GmbH Assar-Gabrielsson-Straße 3-5 63128 Dietzenbach |
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nur für eingeloggte Mitglieder | |
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* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-02-01 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.
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