89584 Ehingen (Donau) | 0 | |
Anstellung (Fest) Vollzeit | |
H.i. Communication GmbH | |
2024-05-01 | |
Jobbörse Arbeitsagentur | |
16428-U4G8KP0WN54HMLJ3-S |
Standort: München Anstellungsart(en): Schicht / Nacht / Wochenende, Vollzeit Das bieten wir Ihnen: - Bereitstellung von Dienstfahrzeugen zum Erreichen Ihrer Einsatzorte - Führung von Arbeitszeitkonten, - pünktliche Lohnzahlungen, - Angebot JobRad, - kostenlose Bereitstellung von Arbeitskleidung und Ausrüstungsgegenständen, - Beratung und Durchführung von Maßnahmen zur betrieblichen Altersvorsorge, - regelmäßige Mitarbeiteraktionen und Nutzung von Mitarbeitervorteilen, - 25 Tage Jahresurlaub mit Steigerungen nach Dauer der Betriebszugehörigkeit Deine Vergütung: - Funktionsabhängige Bruttolohnvergütung von 18,50 oder 20,00 zuzüglich Überstunden- / Nacht- / Sonntags- / Feiertagszulagen - Auszahlung steuerfreier Verpflegungsmehraufwendungen Das bringst du mit: - Bewerbungen ohne Vorkenntnisse sind willkommen, wir bilden aus! - bestandene Prüfung zum Sicherungsposten / zur Sicherungsaufsicht (Deutsche Bahn AG) - Kenntnisse im Bahnbetriebsdienst, Schienenverkehr, Streckenüberwachung - gute Deutschkenntnisse - zeitweise Reisebereitschaft - zwingend erforderlich: Fahrerlaubnis B PKW/Kleinbusse (alt: FS Klasse 3) - Gerne auch mit Zusatz-Qualifikationen wie z.B. Bedienung/Montage von ATW-Systemen, Bahnerdungsberechtige, Schaltantragstellende, Bahnübergangsposten, Helfer/in im Bahnbetrieb Kontaktdaten für Stellenanzeige Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: H.i. Communication GmbH Johannes-Rau-Allee 11 45889 Gelsenkirchen Tel.: 0209 513 0786 6 Mail: bewerbung@hi-communication.eu Abteilung(en): Stölting Rail |
18,50 - 20,00 Euro pro Stunde |
H.i. Communication GmbH 45889 Gelsenkirchen |
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nur für eingeloggte Mitglieder | |
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* Rekruter ist Kooperationspartner der Bundesagentur für Arbeit. Dieses freie Stellenangebot wurde von der Jobbörse der Arbeitsagentur zuletzt am 2024-05-01 übermittelt und basiert auf Angaben des Arbeitgebers. Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit gestattet.
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