Elterngeld Plus und flexiblere Elternzeit



Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden, haben es zukünftig einfacher Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Mit dem Elterngeld Plus, dem Partnerschaftsbonus und der Flexibilisierung der Elternzeit sind seit dem 1. Januar 2015 Neuregelungen in Kraft getreten, von denen Eltern und Unternehmen profitieren sollen. Hier finden Sie Informationen zu den Neuerungen.

Für berufstätige Mütter und Väter wird es mit dem Elterngeld Plus attraktiver, schon während des Elterngeldbezugs in Teilzeit zu arbeiten und damit früher ins Berufsleben zurückzukehren. Sie können damit ihr fachliches Wissen schneller wieder in das Unternehmen einbringen und ihre beruflichen Kenntnisse bleiben auf dem aktuellen Stand.

Das hat auch für Unternehmen Vorteile. Die Mitarbeiter bleiben “am Puls der Zeit” und die Kosten für die Auszeit sollten deutlich niedriger ausfallen (Beschäftigte müssen nicht wieder neu eingearbeitet bzw. qualifiziert werden, es muss nicht zwingend neues Personal eingestellt werden). Die kürzeren Ausfallzeiten sind somit ein deutliches Plus für Eltern & Wirtschaft.

Was ist das Elterngeld Plus?

Ein Elterngeldmonat = zwei Elterngeld Plus-Monate

Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden, haben es zukünftig einfacher Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Haben Sie bisher einen Teil ihres Elterngeldanspruchs verloren, bekommen Sie mit der Gesetzesänderung vom 1. Januar 2015 länger Elterngeld. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Monate Elterngeld Plus. Zudem verlängert das Elterngeld Plus den Elterngeldbezug auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus.

Der Bezug des bisherigen Elterngeldes ist weiterhin möglich. Dabei darf ein Teilzeitumfang von bis zu 30 Wochenstunden nicht überschritten werden. Entsprechend können Eltern sich nun zwischen dem Bezug von Elterngeld oder von Elterngeld Plus entscheiden.

Partnerschaftsbonus

Vier zusätzliche Monate bei gemeinsamer Teilzeitarbeit

Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten.

Damit wird partnerschaftliche Kinderbetreuung möglich, Familien bleiben während einer Teilzeittätigkeit länger finanziell abgesichert und die Eltern können ihre beruflichen Ziele gleichzeitig weiterverfolgen.

Alleinerziehende profitieren vom Elterngeld Plus

Alleinerziehende können Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus im gleichen Maße nutzen. Die Voraussetzungen der Alleinsorge beziehungsweise des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts wurden gestrichen, damit Alleinerziehende von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können. Stattdessen können sie diese Monate zusätzlich erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllen.

Beantragung des Elterngeld Plus

Elterngeld Plus muss schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld Plus stellen. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngeld Plus-Bezuges geändert werden. Die zuständige Elterngeldstelle für Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt finden Sie unter "Familie Regional".

Flexiblere Elternzeit

24 statt 12 Monate Elternzeit

Auch die Elternzeit wird deutlich flexibler. Wie bisher können Eltern bis zum 3. Geburtstag eines Kindes eine unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Künftig können 24 statt bisher 12 Monate zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Die Anmeldefrist für eine Elternzeit in diesem Zeitraum erhöht sich auf 13 Wochen. Die Elternzeit kann zudem in drei (statt wie bisher zwei) Zeitabschnitte pro Elternteil aufgeteilt werden. Arbeitgeber können allerdings aus dringenden betrieblichen Gründen den dritten Abschnitt ablehnen. Bei der Beantragung von Teilzeit gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Arbeitgeber den Teilzeitantrag nicht innerhalb einer bestimmten Frist ablehnt.

Die wichtigsten Regelungen zum Elterngeld Plus

  • Das Elterngeld Plus ersetzt das wegfallende Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu 65 bis 100 Prozent – wie das bisherige Elterngeld auch

  • Monatlich beträgt das Elterngeld Plus maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde

  • Das Elterngeld Plus wird für den doppelten Zeitraum gezahlt. Das bedeutet konkret, dass ein Elterngeldmonat dann zwei Elterngeld Plus-Monaten entspricht

  • Das Elterngeld Plus kann über den 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden.



Quellen:

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=211804.html

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/ElterngeldPlus-Wie-Arbeitgeber-und-Eltern-profitieren.pdf