Viele Arbeitnehmer arbeiten in einem Beruf, in dem Arbeitskleidung zwingend vorgeschrieben ist oder vom Arbeitgeber ausdrücklich gewünscht wird. Doch wer muss die Kosten tragen? Ist der Arbeitgeber verpflichtet, seinen Mitarbeitern die Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen oder muss der Arbeitnehmer die Dienstkleidung kaufen? Kann Berufsbekleidung steuerlich abgesetzt werden und was ist der Unterschied zu Schutzkleidung? In diesem Artikel erfahren Sie, wer für die Kosten aufkommen muss.
In vielen Unternehmen wird die Beschaffung der Arbeitskleidung vom Arbeitgeber übernommen. Eine funktionale und moderne Berufsbekleidung steigert die Mitarbeiter-Zufriedenheit und repräsentiert das Unternehmen nach Außen. Gerne werden die Kleidungsstücke mit dem Unternehmens-Logo und Slogan bedruckt. In diesem Fall investiert der Unternehmer freiwillig in die Zukunft seines Unternehmens. Er kann die Arbeitskleidung als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
In einigen Gewerken ist die Berufsbekleidung mehr als nur Arbeitskleidung. Aufgrund der hohen Verletzungsgefahr wird sie als Schutzkleidung eingestuft. Damit ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kleidung zur Verfügung zu stellen.
Betriebsvereinbarungen und Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften regulieren, wer berufsbedingt Arbeitsschutzkleidung tragen muss. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, die Kosten für Anschaffung, Pflege und Reparatur der Schutzkleidung zu tragen.
Jeder Arbeitnehmer bekommt seine eigene Schutzkleidung, egal ob Vollzeitbeschäftigt, Teilzeit, befristet oder Auszubildende. Es ist rechtlich nicht erlaubt, dass sich mehrere Arbeitnehmer eine Schutzbekleidung teilen.
Ist die Kleidung so speziell, dass sie nicht vom Mitarbeiter aufbewahrt werden kann, muss der Arbeitgeber für die Aufbewahrung Sorge tragen.
Und auch die Kosten für berufstypische Kleidung (zum Beispiel Maler, Installateur oder Koch) muss der Arbeitgeber tragen. Gängige Praxis ist aber auch, dass der Arbeitgeber zwar eine bestimmte Berufsbekleidung wie weiße oder schwarze Kleidung (z.B. in der Gastronomie & Hotellerie) wünscht, sie dem Mitarbeiter aber nicht zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall müssen Sie selbst Ihre Arbeitskleidung kaufen.
Als Marktführer im Bereich Arbeitskleidung versteht sich das Unternehmen Engelbert Strauss. Arbeitskleidung im Engelbert Strauss Webshop umfasst Berufsbekleidung und -zubehör, Schuhe sowie Arbeitsschutz und kann bequem online bestellt werden. Die qualitativ hochwertigen Kleidungsstücke verbinden Funktion und Design: nach dem Baukastenprinzip werden Bekleidungssysteme entwickelt, die sich unverkennbar den verschiedenen Branchen zuordnen lassen und die perfekte Basis für einen individuellen Look ermöglichen.
Haben Sie als Arbeitnehmer die Berufsbekleidung aus eigener Tasche gezahlt, bleibt Ihnen noch die Möglichkeit, die Kosten steuerlich als Werbungskosten in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Schwarze Hemden, die Sie zu privaten Anlässen tragen könnten, wird aber auch das Finanzamt nicht akzeptieren. Letztendlich bleibt die Arbeitskleidung das persönliche Eigentum des Mitarbeiters.
Zahlt der Arbeitgeber die Berufskleidung verbleiben die Kleidungsstücke in seinem Besitz und er verleiht sie dem Arbeitnehmer. Nach Beedigung des Arbeitsvertrages kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Kleidung zurückgegeben wird.