Nebengewerbe gründen - Tipps für einen sicheren Weg in die Selbständigkeit



Sie denken darüber nach, sich selbständig zu machen? Möchten aber Ihre Festanstellung nicht ohne weiteres aufgeben? In diesem Artikel haben wir Informationen zusammengetragen, worauf Sie bei der Gründung eines Nebengewerbes achten müssen und zeigen Ihnen erste Schritte in Ihre Selbständigkeit auf.

Die Selbständigkeit ist für viele ein erstrebenswertes Ziel. Rund 300.000 gewerbliche Unternehmen und 93.000 freiberuflich Selbständige wagen in Deutschland jährlich den Schritt raus aus der abhängigen Beschäftigung, das zeigt der Beitrag vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI).

Nebengewerbe gründen

Dennoch wollen viele nicht ohne weiteres ihre feste Stelle aufgeben, und das ist auch gar nicht immer sinnvoll. Die Sicherheit des zuverlässig überwiesenen Gehalts ist nämlich nicht die schlechteste Basis, um nebenberuflich in die Selbständigkeit zu starten. Ganz im Gegenteil, es ist ein empfehlenswertes Vorgehen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit diesem Thema und zeigt die ersten Schritte zum Ziel auf.

Erlaubnis vom Arbeitgeber nötig?

Bevor Angestellte ein eigenes Gewerbe gründen, sollten Sie ihren Arbeitsvertrag überprüfen. Es ist nicht unüblich, dass eine Klausel im Vertrag zu diesem Punkt existiert. Zwar besteht keine gesetzliche Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren, aber je nach Vertrag kann sich dennoch eine individuelle Verpflichtung ergeben. Ist im Arbeitsvertrag nichts zu diesem Punkt fixiert, steht dem Nebengewerbe nichts im Wege. Doch es gibt Ausnahmen: Wenn der Angestellte mit dem Nebengewerbe in Wettbewerb mit seinem Arbeitgeber tritt oder gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt, ist er verpflichtet, den Arbeitgeber über das geplante Nebengewerbe in Kenntnis zu setzen. Dieser kann zwar kein generelles Verbot aussprechen aber er hat gewisse Rechte. Er kann das Nebengewerbe untersagen, wenn

  • Übertretungen in Hinblick auf das Arbeitszeitgesetz vorkommen,
  • der Geschäftszweck in Konkurrenz zum Geschäftszweck des Arbeitgebers steht,
  • der Arbeitgeber durch das Nebengewerbe seine arbeitsvertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann (zu müde/zu erschöpft vom Nebengewerbe)
  • der Urlaub ausschließlich dazu dient, das Nebengewerbe zu betreiben und die Erholung im Urlaub darunter permanent leidet,
  • der Arbeitnehmer sich krankschreiben lässt, um das Nebengewerbe auszuüben.

Anmeldepflichten für freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit

Wer freiberuflich tätig ist, muss beim Finanzamt eine Meldung machen. Gewerblich tätige müssen sich zusätzlich beim Gewerbeamt anmelden. Die Abgrenzung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist nicht ganz einfach. Es gibt weitverzweigte Fachliteratur darüber und in manchen Fällen ist die Einstufung aufgrund nicht eindeutiger Rechtsprechung unklar. Wer auf Nummer Sicher gehen will, zieht einen Profi von firma.de hinzu und lässt den Sachverhalt individuell klären. Doch nicht nur die Einstufung der Tätigkeit ist eine Leistung, die Gründer dort abarbeiten lassen können. Der Dienstleister übernimmt weitere organisatorische und steuerliche Arbeiten, wie die Erstellung einer Eröffnungsbilanz oder die Einreichung der Handelsregisteranmeldung – ein hilfreicher und sicherer Service für nebenberufliche Gründer.

Krankenkassenmeldung einreichen

Personen, die nebenberuflich eine selbständige Tätigkeit aufnehmen, müssen sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Diese fragt ab, wie viele Stunden im Nebenerwerb gearbeitet wird und überprüft die zu erwartenden Einnahmen. Danach beurteilt sie, wie der Krankenversicherungsstatus unter diesen Voraussetzungen einzustufen ist. Weitere Informationen zu dem Themenkomplex können Interessierte über das Bürgertelefon der gesetzlichen Krankenversicherungen erfahren.

Meldung beim Unfallversicherungsträger

Binnen einer Frist von einer Woche sind neu gegründete Unternehmen gemäß § 192 Sozialgesetzbuch IIV verpflichtet, sich beim Unfallversicherungsträger zu melden. Diese überprüft die Verpflichtung, Berufsgenossenschaftsbeiträge abzuführen. Wenn im neu gegründeten Unternehmen keine fremde Person beschäftigt ist, fällt die Verpflichtung oft weg. Doch das ist nicht zwingend so, eine Einzelfallprüfung ist in jedem Fall erforderlich.

Nebengewerbe Selbständigkeit = Papierkram

Versicherungsschutz klären

Eine pauschale Aussage zum passenden Versicherungsschutz lässt sich nicht machen. Je nach angemeldeter Tätigkeit werden manche Versicherungen zwingend erforderlich, andere sind freiwillig. Wenn ein Gründer zum Beispiel im Finanzberatungsbereich tätig wird, ist eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung erforderlich. Wer im gesundheitlichen Bereich zum Beispiel als Heilpraktiker eine nebenberufliche Tätigkeit aufnimmt, braucht einen ganz anderen Versicherungsschutz. Empfehlenswert ist, sich von einem unabhängigen Versicherungsspezialisten beraten zu lassen.

Erst vorbereiten, dann starten

Sind alle notwendigen Schritte Richtung nebenberuflicher Seilbeständigkeit getan, kann der Gründer endlich offiziell starten. Das geschieht meist vom Home-Office aus. Wie sich die Arbeit zuhause trotz Ablenkung durch Nachbarn und private Telefonate zu einem erfolgreichen Unternehmen bündeln lässt, ist Thema dieses Artikels.

Das Ziel ist zwar kurz nach der Gründung noch weit entfernt, aber wer die ersten formalen Schritte erfolgreich bewältigt hat, kann sich uneingeschränkt den Kernaufgaben der Selbständigkeit widmen. Wie erfolgreich das Vorhaben letztlich ist, hängt zwar nicht alleine vom eigenen Engagement ab, aber Disziplin und Durchhaltevermögen sind nach wie vor unverzichtbare Tugenden auf dem Weg zum Erfolg.

Bilder:

https://pixabay.com/de/users/Unsplash-242387/
https://pixabay.com/de/users/stevepb-282134/