Existenzgründung - Wege in die Selbständigkeit



26.09.2005: Die Motivation für eine Existenzgründung kann sehr unterschiedlich sein. Es gibt viele Unterstützungsangebote wie die Ich AG, das Überbrückungsgeld oder einen Kredit. Wir stellen zur Orientierung die wichtigsten Punkte und Anlaufstellen vor.

Die Motivation für eine Existenzgründung kann sehr unterschiedlich sein. Manch einer hat eine Idee und sieht darin gute Chancen. Andere entscheiden sich für die Selbständigkeit, weil sie vorteilhafter und Erfolg versprechender erscheint als die Jobsuche. Ganz gleichgültig, warum Sie gründen wollen - es gibt viele Unterstützungsangebote wie beispielsweise die Ich AG, das Überbrückungsgeld oder einen Kredit. Wir stellen hier zur Orientierung die wichtigsten Punkte und Anlaufstellen vor.

Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Überbrückungsgeld, Ich AG, Einstiegsgeld

Die Ich AG und das Überbrückungsgeld sind Förderungen für die Existenzgründung aus der Arbeitlosigkeit. Beide Förderprogramme laufen zum Ende Juni 2006 aus! Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sie ihren Antrag gestellt haben, um die Förderung noch zu erhalten. Wer den Antrag rechtzeitig stellt, bekommt dann auch uneingeschränkte Zahlungen. Für Neugründungen ab dem ersten Juni ist die Einführung einer neuen Förderung geplant - die Konditionen hierfür stehen noch nicht fest.

Sie erhalten im Rahmen der Ich AG (auch: Existenzgründerzuschuss) drei Jahre finanzielle Hilfe. Die Beträge sind unabhängig von ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld immer gleich hoch: 600 EUR pro Monat im ersten Jahr; 360 EUR pro Monat im zweiten Jahr; 240 EUR pro Monat im dritten Jahr. Für Empfänger des so genannten Arbeitlosengeldes II kommt die Ich AG nicht in Frage.

Das Überbrückungsgeld wird hingegen für die Dauer von sechs Monaten geleistet. Die Höhe des Überbrückungsgeldes richtet sich nach der Höhe ihres Anspruches auf Arbeitslosengeld I. Sie bekommen monatliche Zahlungen in Höhe ihres Arbeitslosengeldes zuzüglich einem Zuschlag von 69%. Das Überbrückungsgeld ist ebenfalls nur für Empfänger des Arbeitslosengeldes I möglich.

Das Einstiegsgeld kommt bei Aufnahme einer Selbständigen Tätigkeit für Empfänger des Arbeitslosengeldes II in Frage. Es wird als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II ausbezahlt. Darüber hinaus können zusätzliche finanzielle Hilfen (z.B. für die Anschaffung von Betriebsmitteln) gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Grösse der Bedarfsgemeinschaft. Die Dauer der Förderung ist auf maximal zwei Jahre begrenzt. Grundsätzlich bleibt die Entscheidung über die Bewilligung und die Höhe ihrem Bearbeiter bei der Arbeitsagentur überlassen. Sie können im Regelfall mit einem Zuschuss in Höhe der Hälfte des Arbeitslosengeld II für das erste Jahr der Selbstständigkeit rechnen.

Nähere Informationen zu den Fördermitteln erhalten Sie auf folgenden Seiten:
www.amaveo.de
www.arbeitsagentur.de


Finanzierung durch Förderkredite

Wer Kapital für die Existenzgründung benötigt, wird feststellen, dass die Förderungen der Arbeitsagentur kaum ausreichen, um dies zu finanzieren. Hierfür sind unterschiedliche Förderprogramme geschaffen worden, die Gründern mit Erfolgsideen die Finanzierung ermöglichen sollen. üblicherweise handelt es sich bei diesen Förderungen um Kredite, die zu günstigen Konditionen vergeben werden.

Förderbanken vergeben Förderungen in keinem Falle direkt, sondern immer über eine Hausbank. Um einen Förderkredit zu erhalten, müssen Sie mit einer der üblichen Geschäftsbanken (Volksbank, Sparkasse, Deutsche Bank, usw.) in Verbindung treten. Diese regelt dann alles weiter für Sie. Gut ist es, wenn Sie Ihrer Hausbank bereits im Vorfeld sagen können, welche Förderung Sie anstreben. Dabei kommen insbesondere die beliebten Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frage. Sie finden weiter unten einen Link zu den Programmen Mikrodarlehen, Startgeld und Unternehmerkapital. In allen Fällen handelt es sich um Kredite, die eine tilgungsfreie Zeit von etwa zwei Jahren beinhalten. Die Philosophie der KfW lautet dabei: Sie müssen kein Eigenkapital mitbringen. Eine überzeugende Idee und unternehmerisches Geschick müssen Sie jedoch mitbringen.

Nähere Informationen zu den Fördermitteln erhalten Sie auf folgenden Seiten:
www.amaveo.de
KfW-Fördermittel
Gründerseite der Volks- und Raiffeisenbanken
Gründerseite der Sparkassen
Gründerseite der Deutschen Bank


Der Businessplan

Ganz gleichgültig, für welches Förderprogramm Sie sich entscheiden: Ein Businessplan ist immer notwendig. Die Arbeitsagentur verlangt einen solchen - Banken benötigen diesen ebenfalls. Der Businessplan muss Ihr Vorhaben in allen Aspekten beschreiben. Das beinhaltet beispielsweise die Darstellung Ihrer Geschäftsidee, die Darstellung Ihrer Person, Ihre Entscheidung für eine Rechtsform, Ihre Finanzplanung und vieles mehr.
Der Anspruch an den Businessplan ist sehr unterschiedlich. Benötigen Sie beispielsweise größere Beträge von der Bank, so müssen Sie auch mit einem deutlich höheren Aufwand für den Businessplan rechnen. Um bei einer Bank überzeugen zu können, müssen Sie eine wirklich gute Unterlage vorlegen. Die Entscheidung über die Bewilligung von Fördermitteln wird nicht von Ihrem Berater vorgenommen: Die entscheidenden Personen bekommen ausschließlich Ihren Businessplan zu Gesicht und entscheiden auf dieser Basis. Wird Ihr Vorhaben abgewiesen, haben sie eine Chance vertan und bekommen bei der jeweiligen Bank keine zweite Möglichkeit.

Die Erstellung eines Businessplanes empfiehlt sich auch für eine Existenzgründung ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln. Das Dokument soll helfen, Ihre Planung zu konkretisieren, zu planen und auszubauen. Letztlich zeigt es vor allem, ob sich die Sache wirklich lohnt. Diese Vorbereitung auf Ihre Existenzgründung können Sie auch nicht durch die Verwendung von standardisierten Vorlagen ersetzen; bei der Bank werden diese sofort abgewiesen.

 

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Das Gründercoaching der KfW Mittelstandsbank ist ein Förderprogramm, in dessen Rahmen Sie umfanreiche Zuschüsse zu Beratungen im Zuge Ihrer Existenzgründung (bis zu fünf Jahren nach Gründung) erhalten können. Je nach Standort Ihres Unternehmens erhalten Sie Zuschüsse bis zu 70% der Beratungskosten.

Das Förderprogramm "Zuschuss für Existenzgründer und kleine Unternehmen" hilft ebenfalls bei der Beratung für Existenzgründer. Sie erhalten bei diesem Programm Zuschüsse bis zu 50% der Beratungskosten.

Schulungen oder Trainings für Existenzgründer werden ebenfalls gefördert. Diese Förderung erhalten die Anbieter der Trainings. Sie erkennen ein gefördertes Training daran, dass üblicherweise zehn Euro pro Tag berechnet werden und dass das Training nicht mehr als vier Tage umfasst. Diese Veranstaltungen vermitteln meist die Grundlagen für Gründer/innen und helfen bei der Orientierung.